Informationen

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Schilderung Ihrer aktuellen Situation bzw. Ihres Anliegens, dem Blick auf Therapieziele und ich gebe Ihnen einen Einblick in meine Arbeitsweise. 

Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie oder Beratung bei mir haben, rufen Sie mich bitte an oder schreiben Sie mir eine Mail. Dann können wir gerne einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Für das Erstgespräch werden 55€ verrechnet.

Dauer und Frequenz

Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie und Beratung ist unterschiedlich. Sie hängt von der Problemstellung und dem individuellen Anliegen und Bedürfnissen ab. Bei der Bewältigung von aktuellen konkreten Themen, kann sie sich auf wenige Stunden beschränken. Bei tiefsitzenden Lebensthemen löst eine Auseinandersetzung meist einen Prozess aus, für den ein längerer Therapiezeitraum wünschenswert und notwendig ist.

Kosten

Eine Einheit umfasst 50 Minuten und kostet 100,00 Euro, eine Doppelstunde dauert 90 Minuten und kostet 150,00 Euro. Ein Kostenzuschuss durch Ihre  Krankenkasse ist möglich. Sie benötigen dafür spätestens bei unserem zweiten Termin eine ärztliche Bestätigung. Gerne informiere ich Sie persönlich über das genaue Vorgehen und unterstütze Sie bei den nötigen Schritten.

Für Personen mit geringem Einkommen (z.B. Studierende, Alleinerziehende, bei Kurzarbeit, bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe o.ä.) besteht zudem die Möglichkeit einer weiteren Kostenreduktion. Bitte sprechen Sie mich gerne darauf an. 

Pflicht zur Verschwiegenheit

Um eine vertrauensvolle Beziehung zu ermöglichen und zu Ihrem Schutz unterliege ich als Psychotherapeutin der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz). Diese gilt auch nach der Beendigung unserer psychotherapeutischen Beziehung.

Die Verschwiegenheitspflicht kann nur auf ausdrücklichen Wunsch der Klient*innen aufgehoben werden. Nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann diese entfallen, damit ein unmittelbarer drohender Schaden für die betroffene Person oder anderer Menschen verhindert werden kann.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung müssen Sitzungen bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (per Anruf oder SMS). Ansonsten wird ein Ausfallshonorar in der Höhe von 40€ verrechnet.